Ziehen erlaubt
Viele Fahrgäste kennen ihn – doch kaum jemand weiß genau, was geschieht, wenn er gezogen wird: den Alarmgriff in der U-Bahn oder am Bahnsteig. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zeigen in neuen Erklärvideos Schritt für Schritt, wie er funktioniert und warum er im Ernstfall Leben retten kann. Ziel ist es, Fahrgäste zu befähigen und zu ermutigen, im Ernstfall beherzt zu handeln – für mehr Sicherheit für alle. Ab heute laufen die Videos auf Bildschirmen im U-Bahn-System und sind online verfügbar auf dem BVG-Blog #nachgefragtabgehakt.
„Unser Auftrag ist es, die Menschen in Berlin sicher und zuverlässig zu bewegen. Dazu gehört auch, unsere Fahrgäste handlungsfähig zu machen. Jeder soll sich im System auskennen und im Notfall helfen können – dafür sind die Alarmgriffe ein zentrales Instrument“, sagt Henrik Falk, Vorstandsvorsitzender der BVG.
Die wichtigsten Fakten
Der Alarmgriff ist im gesamten Berliner U-Bahn-Netz an zwei Stellen verfügbar – im Zug und am Bahnsteig. Beide lösen sofort geordnete Abläufe aus, unterscheiden sich aber in ihrer Funktion.
Im Zug: Wer den Alarmgriff während der Fahrt betätigt, sorgt dafür, dass der Zug nicht abrupt im Tunnel bremst, sondern kontrolliert im nächsten Bahnhof hält. Befindet sich der Zug bereits im Bahnhofsbereich, wird er unmittelbar gestoppt. Über Lautsprecher kann direkt mit dem Fahrpersonal kommuniziert werden.
Am Bahnsteig: Wird der Alarmgriff betätigt, kommuniziert die Leitstelle sofort mit einem ein- oder ausfahrenden Zug. Der Zug wird gestoppt oder fährt gar nicht erst in den Bahnhof ein. So können gefährliche Situationen – etwa durch Gegenstände im Gleis – verhindert werden, bevor sie entstehen.
In beiden Fällen gilt: Die Leitstelle reagiert sofort, bewertet die Lage und koordiniert schnelle Hilfe – ob durch Fahrpersonal, BVG-Sicherheitskräfte oder, wenn nötig, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Geht es nicht um ein Problem im Gleis, stehen zusätzlich die Notruf- und Informationssäulen auf dem Bahnsteig bereit, über die Fahrgäste Hilfe anfordern können.