BVG beendet Werbekampagne von Medienportal
Die BVG hat ihren Werbevermarkter heute aufgefordert, die Werbekampagne des Portals Nius mit sofortiger Wirkung zu beenden. Anlass ist die Veröffentlichung eines Werbemotivs auf Social Media, das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn, und das aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit überschreitet.
Die BVG ist als öffentliches Unternehmen an die Grundrechte gebunden. Dazu gehören insbesondere die Meinungsfreiheit und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Dies bedeutet auch, dass Werbeflächen grundsätzlich diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Werbemotive dürfen dabei nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.
Zum Zeitpunkt der Werbebuchung lagen der BVG und ihrem Vermarkter ausschließlich Werbemotive vor, die rechtlich nicht zu beanstanden waren.
Am 3. Juni veröffentlichte ein Nius-Verantwortlicher auf Social Media ein neues Motiv, das nach Auffassung der BVG offensichtlich rechtswidrig ist. Zugleich wird durch die Gestaltung der Eindruck erweckt, dieses Motiv sei Bestandteil der bei der BVG gebuchten Werbekampagne und werde auf Flächen der BVG ausgespielt.
Richtig ist: Das derzeit im Umlauf befindliche Motiv auf Social Media war weder Gegenstand der gebuchten Kampagne noch wurde es von der BVG oder ihrem Vermarkter freigegeben oder veröffentlicht.
Als öffentliches Unternehmen tragen wir die Verantwortung, Grundrechte zu achten und zu schützen. Zudem steht die BVG in Verantwortung gegenüber ihren Fahrgästen, Mitarbeitenden und der Infrastruktur des Unternehmens. Wir ziehen daher klare Grenzen dort, wo Rechte Dritter verletzt werden oder der Eindruck entsteht beziehungsweise bewusst erzeugt wird, rechtswidrige Inhalte würden von der BVG verbreitet oder gebilligt.