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FAQ zum Berlin-Abo

Allgemeines zum Berlin-Abo

Warum wurde das Berlin-Abo eingestellt?

Das Land Berlin hat Einsparungen für den Haushalt 2025 beschlossen. Das betrifft auch die Mittel für das Berlin-Abo. Daher musste das Tarifangebot eingestellt werden, es wird seit dem 11. Dezember 2024 nicht mehr verkauft.

Ich habe ein Berlin-Abo. Wie geht es weiter?

Das Berlin-Abo wurde als Tarifprodukt eingestellt und aus dem VBB-Tarif gestrichen, weil die Finanzierung durch das Land Berlin entfällt.
Die bestehenden Abo-Verträge konnten in ein Deutschlandticket umgewandelt werden. Das Deutschlandticket gilt – anders als dein bisheriges Berlin-Abo – deutschlandweit und ist jederzeit monatlich kündbar.
Die Differenz zwischen dem Preis des Berlin-Abos (29 Euro pro Monat) und des Deutschlandtickets (aktuell 58 Euro pro Monat) erhalten die Kund*innen bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit vom Land Berlin über die Verkehrsunternehmen monatlich gutgeschrieben.

Was ist der Unterschied zwischen dem Berlin-Abo und dem Deutschlandticket?

Das Berlin-Abo hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten und gilt nur im Stadtgebiet Berlin AB. Das Deutschlandticket gilt dagegen deutschlandweit und ist monatlich kündbar – auch schon im ersten Jahr. Mit beiden Tickets kannst du innerhalb Berlins alle öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und auch Kinder unter 6 Jahren kostenlos mitnehmen.

Hinweise zum Wechsel auf das Deutschlandticket

Was passiert mit den bestehenden Berlin-Abo-Verträgen?

Umstellung auf das Deutschlandticket:
Kund*innen, die ein Berlin-Abonnement mit noch gültiger Laufzeit haben, können auch weiterhin bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit den Berliner ÖPNV nutzen. Sie haben ein Wechselangebot des Verkehrsunternehmens erhalten und danach ein Deutschlandticket. Mit der Übersendung des Tickets können darüber hinaus auch die Nahverkehrsangebote in anderen Bundesländern genutzt werden.
Die Differenz zwischen dem Preis des Berlin-Abos (29 Euro pro Monat) und des Deutschlandtickets (aktuell 58 Euro pro Monat) erhalten die Kund*innen bis zum Ende ihrer Mindestvertragslaufzeit vom Land Berlin über die Verkehrsunternehmen monatlich gutgeschrieben.

Übertragbarkeit und Mitnahme

Kann das Deutschlandticket auch von anderen Personen als mir selbst genutzt werden?

Nein, das Deutschlandticket ist personalisiert und kann nur durch den/ die Inhaber*in genutzt werden. Es ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Alle weiteren Informationen zu den Mitnahmebedingungen des Deutschlandtickets findest du hier.