Die BVG undNachhaltigkeit
Schnellzugriff: Stabilität vor Wachstum Karriere Über uns Pressemitteilungen
Als eine Lebensader Berlins und als größtes Nahverkehrsunternehmen Deutschlands, ist die BVG ganz klar auf dem Weg in eine postfossile, klimaneutrale und kostengünstige Zukunft der Mobilität. Die BVG versteht sich als Unternehmen, das sich Gesellschaft und Umwelt verpflichtet fühlt. Dies äußert sich im besonderen Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Beschäftigten, einer offenen Unternehmenskultur, gelebter sozialer Vielfalt - und mit Klima und Umwelt der Lebensgrundlage unserer Stadt. Die BVG sieht es als Aufgabe an, den ökologisch sinnvollen Nahverkehr in der Hauptstadt weiter zu fördern und sich für einen nachhaltigen Klimaschutz sowie einen umweltschonenden Ressourcenverbrauch stark zu machen.

Unsere Arbeit zielt darauf ab, uns als innovativer Mobilitätsdienstleister täglich neu zu beweisen und dabei auch langfristig den ökonomischen Erfolg des Unternehmens zu sichern. Die BVG versteht es als Aufgabe, den ökologisch sinnvollen Nahverkehr in der Hauptstadt weiter zu fördern und sich für einen nachhaltigen Klimaschutz sowie einen umweltschonenden Ressourcenverbrauch stark zu machen. Konkret zeigt sich das beispielsweise an den Milliardeninvestitionen in Infrastruktur und dem geplanten Umstieg unserer kompletten Busflotte auf E-Busse mit 100 Prozent Ökostrom. Es zeigt sich aber auch in dem besonderen Verantwortungsgefühl gegenüber unseren Beschäftigten, einer offenen Unternehmenskultur, gelebter sozialer Vielfalt und einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein vollständigeres Bild der BVG-Aktivitäten im Nachhaltigkeits-Dreiklang wird in regelmäßigen Fortschrittsberichten und im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex dargelegt.
Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) – BVG Entsprechens-Erklärung 2022 vom März 2024
UN Global Compact / Fortschrittsbericht (CoP) – BVG 2024/2025 vom Juli 2025
BVG im Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) / Nachhaltigkeit & 17 Ziele / Sustainable Development Goals 2030 (SDG) vom Juni 2019
Die BVG übernimmt Verantwortung für die Umwelt, für die eigenen Mitarbeitenden, die Gesellschaft und unsere Wertschöpfungskette. Dazu wurden Prozesse nach den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingerichtet.
Unser Menschenrechtsbeauftragter ist dafür verantwortlich, unser Menschenrechts-Risikomanagementsystem zu überwachen, weiterzuentwickeln und berichtet hierzu regelmäßig an den Vorstand. Unterstützt wird der Menschenrechtsbeauftragte durch die Fachkräfte der Gebiete Arbeits- und Umweltschutz, Einkauf sowie Recht und Compliance.
Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
Im Folgenden wird das Verfahren für die Bearbeitung LkSG-relevanter Beschwerden dargestellt. Bei allen Prozessschritten werden die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingehalten, insbesondere bezüglich der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Bearbeitenden. Hinweisgebende Personen (HG) können LkSG-relevante Beschwerden auch anonym abgeben. Die BVG ist bemüht, die Bearbeitungsdauer so kurz wie möglich ausfallen zu lassen und – sofern gewünscht – während des gesamten Verfahrens mit der HG in Kontakt zu bleiben sowie Informationen verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden beachtet. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird regelmäßig überprüft.
Verfahrensordnung bei Beschwerden
Menschenrechtliche Grundsatzerklärung der BVG