Ganz groß im Kommen: dein Arbeitsweg.
Alle Vorteile auf einen Blick
- Supergünstig dank Arbeitgebendenzuschuss und BVG-Rabatt
- 365 Tage im Jahr gültig, auch wenn du frei hast
- Nie mehr im Stau stehen
- Keine ewige Parkplatzsuche
- Stressfrei, bequem und pünktlich pendeln
- Schützt die Umwelt und verbessert die Sicherheit auf unseren Straßen
- Du erhältst eine personalisierte fahrCard
- Eine erwachsene Person und bis zu drei Kinder fahren gratis mit: montags bis freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr nachts, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig
Du weißt schon Bescheid? Dann halte die Zugangsdaten deines Unternehmens bereit und beantrage direkt dein BVG-Firmenticket.
Und so einfach geht‘s:
Zunächst schließt dein Arbeitgebender einen Firmenticket-Rahmenvertrag mit uns ab. Bei Vertragsabschluss legt dein Arbeitgebender fest, wie viel er dir zu deinem BVG-Firmenticket dazugeben möchte. Abhängig von der Höhe des Zuschusses erhältst du zudem einen BVG-Rabatt von bis zu 8 €.
Ist der Vertrag abgeschlossen, kannst du dein Ticket bestellen, indem du dich in unserem Bestellportal einloggst und den ausgefüllten Antrag sowie ein Foto abschickst. Dein BVG-Firmenticket wird dann durch eure interne Ansprechperson im Firmenticket-Verwaltungsportal bestätigt. Dein Firmenticket (fahrCard) kommt dann je nach Vertragsart zu euch in die Firma oder zu dir nach Hause.
Um dich im BVG-Bestellportal anmelden zu können, halte die Nummer deiner Firmenticketvereinbarung und das Passwort bereit. Diese Zugangsdaten erhältst du von deinem Unternehmen.
Du hast schon ein BVG-Abo? Während deiner Bestellung deines BVG-Firmentickets über das Bestellportal, kannst du uns einfach mitteilen, dass du dein bisheriges Abo kündigen möchtest.
Und wenn du ein Abo eines anderen VBB-Unternehmens hast? Schicke ihnen die Bestätigung deiner BVG-Firmenticketbestellung zu. Damit kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Mitnahmeregelung
- Kinder unter 6 Jahren frei (bei Fähren maximal 3 Kinder)
- Ein Kinderwagen
- Ein Hund
- Gepäck
- Rollstuhl
- Keine unentgeltliche Fahrradmitnahme möglich.
- Eine erwachsene Person und bis zu drei Kinder (6 bis 14 Jahre): montags bis freitags von 20 Uhr bis 3 Uhr nachts, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember ganztägig. Die Mitnahmeregelung endet immer am folgenden Werktag um 3 Uhr.
- Für Hauptnutzer 365 Tage im Jahr unbegrenzt gültig.
- Das BVG-Firmenticket ist nicht übertragbar.